Zeitarbeitsgewerkschaft nicht tariffähig
31.03.2011
In seiner Entscheidung vom 14.12.2010 hat das Bundesarbeitsgericht der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) die Tariffähigkeit aberkannt. Die CGZP hatte 2003 den ersten bundesweiten Flächentarifvertrag für Zeitarbeitsunternehmen abgeschlossen, doch bereits ab Ende 2007 wurde ihre Tariffähigkeit bezweifelt.
Das Schöne daran: wenn Du in den letzten Jahren einen Arbeitsvertrag bei einer Zeitarbeitsfirma hattest, der auf den Tarifvertrag der CGZP beruhte, hast Du Anspruch auf Lohnnachzahlung. Mehr Hintergründe gibt es in der Jan/Feb 2011-Ausgabe der »Direkte Aktion« sowie online auf www.direkteaktion.org.